Rund 28 Zuhörer sind der Einladung der beiden Jugendbeauftragten der Gemeinde Margetshöchheim, Lukas Götz und Stephanie Röll, gefolgt und waren gespannt auf den Vortrag von Manuela Teubel – einer Expertin zum Vortragsthema.
Kurz zur Person: Manuela Teubel ist seit dem 16. Februar 2023 Vorsitzende Richterin am Landgericht Bamberg. Vorher war sie als Oberstaatsanwältin maßgeblich am Aufbau der Zentralstelle Cybercrime Bayern und vor allem des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet beteiligt. In ihrer Zeit bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern hat sie hauptsächlich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie verfolgt. Sie vertrat unter anderem 2020 die Anklage im Verfahren gegen einen Würzburger Logopäden.
Doch was versteht man unter Cybergrooming? Damit wird die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet bezeichnet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen teilweise als gleichaltrig aus, um so zunächst das Vertrauen der arglosen Minderjährigen zu gewinnen und im weiteren Verlauf zu manipulieren.
Sind Kinder jünger als 14 Jahre, ist dies strafbar. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2021 registrierte 3.539 Fälle betroffener Kinder bis 13 Jahren deutschlandweit. Laut der Referentin ist jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.
Sobald Kinder ein Handy und damit Zugang zum Internet haben, kann es beginnen. Kinder im Alter zwischen 8 und 10 Jahren sind mit solchen Annäherungsversuchen überfordert und wehren sich selten. Einfallstore sind offene Personendaten sowie fehlendes Problembewusstsein bei Kindern und Erziehenden.
Nach § 184b StGB wird der Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das trifft bereits beim Besitz eines Bildes zu, und auch wenn dieses weitergeleitet wird. Auch das Weiterleiten von entsprechenden Fotos vom Handy des Kindes auf das eigene Handy, z. B. um es bei der Polizei zu zeigen, ist schon strafbar! Erschreckend ist, bei den Tätern steigt der Anteil an Kindern und Jugendlichen. In erster Linie sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Verantwortung, doch die setzen sich mit den Gefahren der digitalen Welt viel zu selten auseinander.
Wichtig ist es, dass Eltern den Weg mit ihren Kindern gemeinsam beschreiten, sich mit den Programmen beschäftigen und mit den Kindern Präventivmaßnahmen besprechen wie z. B.:
– die Webcam ausschalten
– Standortdaten nur mit Freunden und Familie teilen
– gemeinsam Handyeinstellungen vornehmen. Hierbei kann das Profil auf „Privat“ gesetzt oder Sichtbarkeitseinschränkungen vorgenommen werden
– wenig verratende Nicknames nutzen
– Missbrauchsdarstellungen können jederzeit dem Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle oder der Polizei gemeldet werden
– Missbrauchsdarstellungen zu verbreiten ist ein Verbrechen – das sollten Kinder, Jugendliche und Erwachsene wissen!
Fazit: Mit Kindern und Jugendlichen über das Thema sprechen und sensibilisieren, unterstützen und im Falle eines Falles die Tat zur Anzeige bringen. Per Screenshots Chatverläufe dokumentieren (ohne Fotos – da strafbar!), Hinweise notieren und am besten direkt Kontakt zur nächsten Polizeidienststelle aufnehmen.
Empfohlene Internetadressen zu diesem Thema:
www.soundswrong.de
www.machdeinhandynichtzurwaffe.de
www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/NeueWebsite_0120/Medienorientierung/Cybergrooming/LFM_NRW_Cybergrooming-2021.mp4
www.medien-kindersicher.de
www.klicksafe.de
www.polizeifürdich.de
www.polizei-beratung.de