Wer braucht schon eine Gestaltungssatzung?

Seit mehr als einem Jahr gibt es bereits eine überdachte Sitzmöglichkeit im sogenannten „Zentrum“, direkt am alten Mainsteg. Diese wird durchaus gut angenommen. birgt aber auch einige Probleme. Naturgemäß entsteht dort, wo Menschen gerne verweilen, auch Müll. Dies ist ein altbekanntes ärgerliches Problem, da viele es – aus welchen Gründen auch immer – nicht schaffen, ihre Überbleibsel zum 10 Meter entfernten Mülleimer zu bringen. Auch ist es abends auch mal länger laut, wenn sich Menschen zum Verweilen dort treffen, dies hält sich zugegebenermaßen aber in Grenzen. Ein ganz anderes Problem zeigt sich, wenn man einen Blick auf die Gestaltungssatzung wirft, an die sich ja bekanntlich die Anwohner im Altortbereich halten müssen. Hier heißt es: „Gebäude an der Dorfstraße und Mainstraße müssen ein mit naturroten Tonziegeln gedecktes Dach aufweisen“. Man kann darüber streiten, ob die Sitzecke nun ein „Gebäude“ ist oder nicht. In jedem Fall bedeutet es, dass auch Nebengebäude oder Scheunen Tonziegel benötigen, die nicht nur teurer als Trapezbleche sind, sondern auch wesentlich schwerer, wodurch die Sparrengrößen wuchtiger und damit teurer werden. Insofern ist es schon verblüffend, dass unser Bürgermeister die Anschaffung der Sitzmöglichkeit für  knapp 7000 Euro ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat an diesem markanten Ort einst genehmigte  – was er im Rahmen seines Budgets natürlich darf. Aber so können sich alle Bewohner des Altorts Tag für Tag vor Augen führen, dass die Gestaltungssatzung eher als Richtlinie zu deuten ist, an die man sich nicht unbedingt halten muss. Übrigens sagte der Bürgermeister auf der Gemeinderatssitzung im September 2022, dass die Sitzmöglichkeit entfernt werden wird. Da er hierzu aber kein Datum angab, kann man ihm auch keinen Vorwurf machen. Denn spätestens vor dem Abriss des alten Stegs (die Bauarbeiten beim neuen gehen nun ja weiter) wird die Sitzecke woanders aufgestellt werden müssen.

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