Tagesordnung:
1 Antrag auf Abweichung, Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnzwecken, Errichtung von PV-Anlagen, FlNr. 189, Mainstraße 24
Beantragt wurde eine etwa 30 qm große PV-Anlage auf der ehemaligen Scheune, die zum Wohnhaus umgebaut wird. Da vor einigen Monaten die Gestaltungssatzung geändert wurde, wurde der Antrag einstimmig gebilligt. Auch eine ca. 11 qm große PV-Anlage auf einem Nebengebäude wurde einstimmig abgesegnet. Für Diskussionen sorgte der Antrag, auf dem Haupthaus ein zweites Dachliegefenster zuzulassen, was laut Gestaltungssatzung eigentlich nicht zulässig ist. Der Ausschuss stimmte dem Antrag auf Empfehlung des Bürgermeisters gegen eine Stimme des MM-Vertreters zu.
2 Errichtung einer PV-Anlage, FlNr. 1445/2, Lutzgasse 2
Die PV-Anlage wurde einstimmig gebilligt, weil sie vom Straßenraum aus nicht einsehbar ist.
3 Antrag auf isolierte Abweichung, Einbau von Wiener Sprossen, FlNr. 63/2, Dorfstraße 52
Wiener Sprossen, die das Fenster praktisch nicht teilen, sondern auf das Fenster aufgesetzt sind, sind laut Gestaltungssatzung eigentlich nicht zulässig. Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung einstimmig zu.
4 Antrag auf isolierte Abweichung, Einbau von Wiener Sprossen, Mainstraße 27
Nach dem Abstimmungsergebnis zu TOP 3 war die einstimmige Zustimmung nur noch eine Formsache.
5 Nachgenehmigung – Auftragsvergabe für die Schachtrahmenregulierung
Derzeit findet die Schachtrahmenregulierung im Ort breits statt. Der Auftragsvergabe wurde einstimmig zugestimmt.
6 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Die Förderungen für folgende Anwesen wurden zur Kenntnis genommen: Dorfstraße 17, Erlabrunner Straße 24, Gartenstraße 6, Untere Steigstraße 5, Mainstraße 34a
7 Informationen und Termine
– Die nächsten Sitzungen des Bauausschusses finden am 31.1.23 und am 28.2.23 statt.
– Der Erhöhung der Fahrtkostenpauschale für die Feldgeschworenen konnte nicht stattgegeben werden, da dafür der Landkreis zuständig ist.
– Am 12.11.22 fand an der Abfahrt der Staatsstraße ST 2300 in die Würzburger Straße eine Ortseinsicht statt, da die Querung der Abfahrt für Fußgänger gefährlich ist. Da der Bereich bis zur Würzburger Straße im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamts liegt, kann die beabsichtigte rote Markierung des Überwegs nicht erfolgen. Nun soll abgeklärt werden, ob wenigstens der angrenzende Bereich des Fußwegs markiert werden kann. Angedacht war auch die Anbringung einer Straßenlampe. Wegen der relativ hohen Kosten dafür wurde dies erst einmal zurückgestellt.
– Für Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen müsste eigentlich von den Bauherren ein kleiner Spielplatz eingerichtet werden. Stattdessen kann dies auch durch eine Zahlung an die Gemeinde abgelöst werden. Deshalb wird überlegt, ob man dafür eine Spielplatzsatzung erlassen soll. Nun soll eruiert werden, ob es bereits derartige Satzungen gibt. Die Satzung selbst müsste vom Gemeinderat beschlossen werden.