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Böllerverbot in der Mainstraße

Seit vielen Jahren schon gibt es ein Böllerverbot im Altort an Silvester. Dieses erstreckt sich vom Rathaus bis zur Pointstraße samt Mainsteg und umfasst ein Verbot von harten alkoholischen Getränken sowie von Feuerwerkskörpern in der Zeit vom 31.Dezember, 22.00 Uhr, bis zum 01. Januar, 3.00 Uhr. Die Satzung trat 2009 in Kraft, weil damals der genannte Bereich voller feiernder Menschen aus Veitshöchheim und Margetshöchheim war und Raketen in die Menge und auf die angrenzenden Häuser gefeuert werden. Erst durch die Aufstellung von Bauzäunen und den Einsatz von Security konnte das Problem gelöst werden. Dieses Jahr wird es laut Bürgermeister Brohm keine Security geben, da kein Bedarf mehr erkennbar sei. Ob dies der Bauhof auch so sieht, der am Tag danach die Überreste beseitigen muss, bleibt fraglich.

Anbei die Satzung im Wortlaut:

https://www.margetshoechheim.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Feuerwerk/sicherheitssatzung-silvester.pdf

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