Ein Novum gab es bei der Gemeinderatssitzung im Mai zu vermelden. Aufgrund beruflicher, privater und gesundheitlicher Gründe waren nur 9 Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend, also 10 von eigentlich 17 Stimmberechtigten. Da Frau Heinrich aufgrund persönlicher Beteiligung bei den ersten 5 von 7 Tagesordnungspunkten nicht mitstimmen durfte (Baugebiet Scheckert-Lausrain), waren somit nur 9 Stimmberechtigte anwesend – die Mindestanzahl. Dies ist ungewöhnlich für unseren Gemeinderat, weshalb Bürgermeister Brohm auch anmerkte, dass er sich so etwas im Leben nie hätte vorstellen können.
Letztlich ging es bei der Gemeinderatssitzung vor allem um den Bebauungsplan für das neue Baugebiet. Die MM hatte dies übrigens einst abgelehnt, da es weitaus größer war als ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen. Erfreulicherweise fanden nun größere Versickerungsflächen Eingang in den Bebauungsplan, eine Zisternenpflicht war schon länger klar, so dass die Entwässerungsplanung einstimmig abgenickt wurde. Bei der Energieversorgung war man sich auch einig, dass die Bewohner nicht gezwungen werden sollen, sich an einem Nahwärmenetz zu beteiligen. Bürgermeister Brohm führte aus, dass mit Christian Will einer der größeren Grundeigentümer seine Bereitschaft geäußert hat, das Zentrum eines Nahwärmenetzes in seinem Gebäude unterzubringen, allerdings müssten sich dann weitere Eigentümer dem natürlich anschließen (auch die Gemeinde), damit es rentabel sei. Einig war man sich auch, dass Gas sicherlich nicht die Zukunft sein wird, so dass es auch fraglich ist, ob der Gasnetzbetreiber überhaupt Gasleitungen verlegen würde. Die Baugrenzen wurden zudem ebenfalls einstimmig geändert, so dass gleiche Bedingungen für die Eigentümer bezüglich der möglichen Bebauung geschaffen wurden. Bei den Abwägungen der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung stimmte die MM geschlossen gegen einige der vorgestellten Punkte, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse allerdings zu keinerlei Änderungen im Bebauungsplan führte. So sehen wir die Ausgleichsflächen als zu klein an, auch wenn nicht größere von Amts wegen gefordert werden. Dies liegt aber daran, dass es im Vorfeld zu großflächigen illegalen Rodungen kam, was fraktionsübergreifend damals auf das Schärfste kritisiert wurde. Nur waren diese Hecken und Bäume dann eben nicht mehr vorhanden, als das Baugebiet vermessen und aufgezeichnet wurde, so dass keine Ausgleichsflächen hierfür angesetzt werden – welche aus unserer Sicht nun fehlen. Ein weiterer Punkt, gegen den die MM stimmte, war die Verringerung des Abstands der Baumgrenze zu den Grundstücken auf 25 Meter. Hier sehen wir die üblicherweise vorgesehen 30 Meter als sinnvoller an, da bereits genug Grünfläche durch das neue Baugegiet verbraucht wird – ganz abgesehen vom Sicherheitsaspekt bei zunehmender Trockenheit, was sich nicht gerade günstig auf die Bäume auswirkt. Letztendlich wurde die Auslegung des Bebauungsplan einstimmig beschlossen.