Tagesordnung:
1 Gestaltungssatzung – Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Altort, Satzungbeschluss
Die Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet im Altort hat seit über 20 Jahren Photovoltaikanlagen im Sanierungsgebiet verboten. Lediglich im Bereich zwischen der Ortsdurchfahrt und der Umgehungsstraße waren PV-Anlagen erlaubt, wenn sie von außen nicht einsehbar waren. Begründet wurde dies mit der Beeinträchtigung des Ortsbildes, vor allem der Dachlandschaft. Dort waren auch nur rote Ziegel und nur in ganz engen Grenzen Dachliegefenster zulässig.
Das für das Sanierungsgebiet zuständige Architekturbüro hat die Bedeutung der Dachlandschaft für den Altort so begründet:
„Die Dachlandschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Ortsbildes. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen kann auf Grund der Größe und der Farbigkeit der Anlagen im Vergleich zur Farbigkeit der Dachhaut eine besonders störende Wirkung auf das Ortsbild entfalten. Dies kann nicht nur zu einer Abwertung des charakteristischen Ortsbildes, sondern auch zu einer negativen Beeinflussung der Qualität des öffentlichen Raums und der touristischen Attraktivität beitragen. Gerade auch aus touristischer Sicht sind prägende Ortsansichten ein wichtiger Baustein.“
Da wegen der gestiegenen Energiekosten einige Hauseigentümer im Altortsanierungsgebiet bei der Gemeinde Ausnahmegenehmigungen für PV-Anlagen beantragten, entschärfte der Gemeinderat mit der Mehrheit von CSU und SPD im Juni 22 das PV-Verbot und ließ solche Anlagen unter gewissen Auflagen auch im Kerngebiet unterhalb der Ortsdurchfahrt zu, wenn sie nicht einsehbar waren: neue Gestaltungssatzung für den Altort
Da sich weitere Hauseigentümer nicht damit abfinden wollten, dass sie keine PV-Anlagen auf einsehbaren Dachflächen errichten durften, brachten CSU und SPD eine weitere Aufweichung der Gestaltungssatzung auf den Weg, die in der Sitzung am 13.12.22 behandelt wurde.
Die wesentlichen Regelungen sind nun: Im Altortgebiet unterhalb der Ortsdurchfahrt wird ein „Sondergebiet PV“ ausgewiesen, das die Mainstraße zwischen der Ludwigstraße und der Dorfstraße, die Dorfstraße und Teile der Schmiedsgasse umfasst, ein Gebiet, das laut Urkataster dem historischen Ortskern entspricht. Dort sind PV-Anlagen nur ausnahmsweise nach Prüfung des Einzelfalls u.a. nur zulässig, wenn sie von der Straße her nicht einsehbar sind. Pro Dachseite sind nur zwei Module mit 4 qm Fläche erlaubt. PV-Anlagen an Wänden und Balkonen sind nicht zulässig.
Im restlichen Sanierungsgebiet gelten ebenfalls einige dieser Auflagen. PV-Anlagen sind dort allerdings auch zulässig, wenn sie einsehbar sind. Kleinanlagen sind nur an Balkonen erlaubt.
Grundsätzlich gilt: Auf Denkmalobjekten sind PV-Anlagen nicht erlaubt, vor einer Genehmigung muss die Stellungnahme des Sanierungsberaters eingeholt werden.
Diese Änderungen wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Zwei weitere Vorschläge des Sanierungsberaters wurden allerdings nicht berücksichtigt, wofür Teile der MM wenig Verständnis haben.
– Neben den denkmalgeschützten Gebäuden sollten PV-Anlagen auch bei ortsbildprägenden Gebäuden ausgeschlossen werden. (Die MM hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine Reihe ortsbildprägender Gebäude gibt, die nicht in der Denkmalschutzliste stehen, es aber von der Wertigkeit her mit jedem Denkmal aufnehmen können, z. B. die Mainstraße 4 und die Dorfstraße 15).
– Der Sanierungsberater hatte weiterhin empfohlen, dass von der Gemeinde ein Energieberater beauftragt wird, der private Eigentümer kostenlos darüber berät, ob und in welchem Umfang PV-Anlagen auf ihrem Anwesen sinnvoll sind, so dass lediglich auf den Gebäuden PV-Anlagen angebracht werden, auf denen es tatsächlich im Zusammenspiel mit dem bestehenden Heizsystem im Haus sinnvoll ist. Bislang erfolgt die Beratung meistens nur über Firmen, die natürlich an dem Verkauf der Anlage interessiert sind.
Bislang ist bei gestalterischen Maßnahmen im Sanierungsgebiet bereits die Stellungnahme des Altortsanierers vorgeschrieben. Der kann allerdings lediglich zu gestalterischen Aspekten Stellung nahmen, nicht jedoch dazu, ob und wie eine PV-Anlage sinnvoll ist und sich rechnet. Die Einschaltung eines Energieberaters wäre eigentlich eine Winwin-Situation, von der vor allem die Hausbesitzer, aber auch der Sanierungsberater und der Bauausschuss profitieren würden, die für die Genehmigung der Anlage eine Stellungnahme vorlegen bzw. den erforderlichen Beschluss fassen müssen. Deshalb ist es schade, dass sich der Bürgermeister bei dieser sinnvollen Maßnahme sperrt.
Der Vorschlag der SPD, die Größe der PV-Anlage nach dem Eigenverbrauch von Strom zu richten, wurde von Bürgermeister Brohm als zu aufwändig abgelehnt.
Innerhalb weniger Monate wurde die Gestaltungssatzung zum zweiten Mal geändert. Der Bürgermeister, Frau Haupt-Kreutzer von der SPD und Simon Haupt und Frau Jungbauer von der CSU kündigten übrigens in der Gemeinderatssitzung an, dass in absehbarer Zeit mit einer weiteren Änderung zu rechnen ist, weil sie offensichtlich die Satzung hinsichtlich der Zulässigkeit von PV-Anlagen noch mehr aufweichen wollen. Böse Zungen würden das wohl als Salamitaktik bezeichnen.
Umfangreiche Informationen und Stellungnahmen zu diesen Thema finden Sie hier: Photovoltaik ohne Rücksicht auf Verluste?
Ergänzende Vorgaben für PV-Anlagen
– Module müssen grundsätzlich schwarz sein oder in gleicher Farbe wie die Dacheindeckung.
– Zulässig sind ausschließlich rechteckige Modulfelder in gleichmäßiger Reihung der Module ohne Aussparungen oder Versätze.
– Die Anordnung der Modulfelder muss firstparallel erfolgen.
– Die Abstände des jeweiligen Modulfeldes zu Dachaufbauten, Ortgang, First und Traufe muss grundsätzlich gleich groß sein.
– Zu Ortgängen, Traufe und First darf der Abstand von 0,50 Metern nicht unterschritten werden.
2 Margarethenhalle – Festlegung der Mietpreise ab 2023
Bislang ging man davon aus, dass in Zukunft bei nichthoheitlichen Tätigkeiten und Leistungen der Gemeinde Mehrwertsteuer fällig wird. Da zum Sitzungszeitpunkt unklar war, ob die bisherige (steuerfreie) Regelung um 2 Jahre verlängert wird, beschloss der Gemeinderat für diesen Fall, aus den in der letzten Sitzung angepassten Mietpreisen für die Margarethenhalle die Mehrwertsteuer herauszurechnen. Falls diese Verlängerung im Jahressteuergesetz des Bundestags nicht beschlossen werden sollte, bleibt es bei den ursprünglich beschlossenen Sätzen.
3 Baurecht – Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes, FlNr. 77/4, Dorfstraße 17
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
4 Totengedenken, Verlesen der Verstorbenen 2022
5 Jahresrückblick des Bürgermeisters und der Fraktionen
6 Informationen und Termine
– Das Radfahrerkonzept soll in der nächsten Sitzung behandelt werden
– Am 19.12. findet mit Vertretern der Diözese ein Gespräch über den Ankauf des Klostergeländes statt.
– Der Sitzungsbeginn des Gemeinderates wurde auf 19.15 Uhr verlegt.