Gemeinderatssitzung vom 13.06.2023 – Ergebnisse TOP 1

Bei der Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat, dass künftige Bauleitplanungen nur dann erfolgen sollen, wenn alle Grundstücke in der Hand der Gemeinde liegen. Konkret bedeutet das, dass es keine neuen Baugebiete geben wird, wenn nicht alle Besitzer der Grundstücke diese an die Gemeinde im Vorfeld verkaufen. Der Preis wird dann anhand der aktuellen Preise ermittelt. Früher hießen solche Grundstücke einst Bauerwartungsland. Der Preis für den Ankauf wird natürlich höher sein als der Preis für unbebaubare Außengrundstücke, aber eben auch niedriger als der Preis für ein erschlossenes Grundstück. Auch werden die Grundstücksveräußerer ein Rückkaufrecht für das dann bebaubare Grundstück erhalten, falls sie selbst Wohnraum errichten möchten. Hintergrund für diesen Beschluss, gegen den einzig Anette Heinrich votierte, sind die Schwierigkeiten eine Bauleitplanung samt Bebauungsplan aufzustellen, wenn die Grundstücke nicht in der Hand der Gemeinde liegen. So vertrat auch Christine Haupt-Kreutzer die Ansicht, dass man künftig „salopp gesagt Schacherein unterbinden“ müsse, da viele Grundstückseigentümer nun einmal ihre Bedürfnisse durchsetzen wollen. Und genau das ist zur Zeit der Fall beim neuen Baugebiet Scheckert-Lausrain. Durch die Vielzahl von Eigentümern gibt es eine Vielzahl von Interessen, so dass es sich beim Bebauungsplan nur um Kompromisse handeln kann, die nicht alle glücklich machen. Die einen forderten eine größere Grunstücksfläche, die anderen einen passenderen Zuschnitt der Grundstücks. An zukunftsweisende Konzepte wie eine zentrale Wärmeversorgung war aufgrund der verschiedenen Ansichten bisher gar nicht zu denken. Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Gemeinde nun den Weg geht, der im südbayerischen Raum längst Gang und Gäbe ist und auch bereits in anderen unterfränkischen Kommunen beschritten wird.

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