Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 26.03.2024

ÖFFENTLICHE SITZUNG 

TOP 1.  Kanalisation / Schmiedsgasse Inlinersanierung

Aufgrund einer Kamerabefahrung im Jahr 2023 ist eine Kanalhaltung im Bereich der Schmiedsgasse aufgefallen, die einen schadhaften Eindruck gemacht hat. Der Kanal zeigt leichte Mängel an der Wandung des Rohres, sowie unsauber eingebaute Anschlussleitungen.
Der Kanal schließt im Bestand mit einem Materialwechsel von Stahlbeton auf ein Steinzeugrohr in der Dorfstraße um. Der Kanal scheint jedoch gem. Befahrung dicht zu sein, besitzt allerdings Stellen die eine geringe Infiltration von Grundwasser zulassen (Feuchteschäden, Ausmagerungen, …).
Um den Kanal in diesem Bereich zu ertüchtigen, sollte ein Inliner eingezogen werden, welcher die Rohrinnenwandung wiederherstellt. Hierzu wurden entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen und eingestellt. Eine Preisanfrage ging fünf qualifizierten Fachfirmen zu, mit der Bitte um bepreiste Rücksendung. Im Vorfeld erreichten die Verwaltung zwei Absagen. Lediglich einer der Bewerber bot die Leistungen hierfür an.
Da das Angebot recht teuer erschien wurden die Einheitspreise nochmals aufgeklärt. Auch der Angebotsinhalt wurde nachverhandelt.

Für die Sanierung wurden zwei Lösungsansätze besprochen, wobei bei beiden ein Inliner auf ganzer Länge des Kanals, zwischen den Schächten, einzuziehen ist, da sonst keine sinnvolle Sanierung stattfinden kann. 

  • Inlinersanierung auf ganzer Länge, zwischen den Kanalschächten und freifräsen der bestehenden Anschlüsse (Variante 1)
    oder
  • Inlinersanierung auf ganzer Länge, zwischen den Kanalschächten und freifräsen der bestehenden Anschlüsse, sowie Einbindung der Anschlüsse mittels Kurzlinern bzw. Fräsen von einragenden Stutzen und Sanierung um den Anschluss herum (Variante 2)

Beide Varianten unterscheiden sich in der Einbindung der Hausanschlüsse. Jedoch ist der finanzielle Mehraufwand deutlich höher bei Variante 2.
Das techn. Bauamt rät die geringfügige Sanierung zur Standhaftigkeit des Kanals gem. Variante 1 an. 

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagene Variante 1 ausführen zu lassen. Der Auftrag ist an den vorgesehenen Bieter zu vergeben. Die Anwohner sind vor Maßnahmenbeginn entsprechend zu informieren.

einstimmig beschlossen Ja 4 Nein 0 

 

TOP 2.  Straßenbeleuchtung / Birkachstraße/Rosenstraße Ertüchtigung

Gem. Beschluss des Bauausschusses vom 27.02.2024, wurde die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen in wie weit die Beleuchtungssituation im Kreuzungsbereich der Birkachstraße / Rosenstraße verbessert werden kann.
Eine Verlagerung des Lichtmastes würde zu einer Nichterfüllung der bestehenden Vorgaben hinsichtlich der Beleuchtungssituation führen, sodass eine Verlagerung nicht sinnvoll ist. Eine Verlagerung wäre nur sinnvoll, wenn zugleich zwei Masten errichtet werden würden, einer an der bestehenden Stelle und ein neuer Mast.
Im Bauausschuss war man sich einig, die bestehende Situation vor Ort zu belassen. 

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, keine Änderung vorzunehmen. Der Bestand bleibt bestehen. 

mehrheitlich beschlossen Ja 3 Nein 1 

 

TOP 3.   Straßenbeleuchtung / Friedensstraße, Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlage, Auftragsvergabe

Aufgrund der Generalsanierung der Verbandsschule Margetshöchheim war es notwendig, eine leistungsfähigere Trafostation in der Friedenstraße zu errichten. Dies ist mittlerweile umgesetzt und der Tiefbau für die Umverlegung des Niederspannungsnetzes findet derzeit statt.
Da im Altbestand bislang die Straßenbeleuchtung und deren Ansteuerung in der vormaligen Trafostation Einzug gefunden hatten, ist dies beim Umbau jedoch zu berücksichtigen und zu ändern. Gem. dem örtlichen Netzbetreiber ist es zwingend erforderlich, zwei getrennte Netze zu erstellen. Das Niederspannungsnetz samt Trafostation, sowie das Straßenbeleuchtungsnetz samt Schaltschrank und Beleuchtungskabeln, da die Straßenbeleuchtung nicht Bestandteil des Niederspannungsnetzes sein kann.
Hierzu hat der örtliche Netzbetreiber bereits mehrfach sein Angebot aufgrund der Verhandlungen mit der Gemeinde abändern müssen. Enthalten sind nun nur noch die Kosten für die notwendigsten Arbeiten zum Umbau des Netzes. Der Straßenbeleuchtungsvertrag regelt hierzu, dass die Umbaukosten durch die Kommune zu tragen sind. 

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, den Auftrag für den Umbau des Straßenbeleuchtungsnetzes an den örtlichen Netzbetreiber gem. Angebot zu vergeben. 

einstimmig beschlossen Ja 4 Nein 0 

 

TOP 4.  Informationen zum Kommunalen Förderprogramm

Förderantrag für die Erneuerung der Haustüre, Anwesen Würzburger Straße 24, Fl.Nr. 3968:
Für die Erneuerung der Haustüre wurde nur ein Angebot eingereicht. Da nur ein Angebot vorlag, wurde ein Wettbewerbsabschlag von 15% bei der Berechnung der Förderfähigen Kosten abgezogen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 21.02.2024 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 22.02.2024 Nr. 05/24 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 892,45 €. 

Zuschussgewährung für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 4 Einbau von Fenstern, Anwesen Dorfstraße 17, Fl.Nr. 77/4:
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 29.08.2022 Nr.19/22 und 1. Änderungsbescheid vom 11.10.2023 Nr. 8/23 Zuschüsse in Höhe von 8.599,62 € gewährt. Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern am 13.03.2024 hat zuwendungsfähige Kosten von 28.419,94 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 8.525,98 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 14.03.2024 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 8.525,98 €. 

Zuschussgewährung für die Verkleidung des Giebels am Wohnhaus, Anwesen Schmiedsgasse 3, Fl.Nr. 95:
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 18.01.2024 Nr.01/24 Zuschüsse in Höhe von 2.295,51 € gewährt. Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern am 19.03.2024 hat zuwendungsfähige Kosten von 5.961,90 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 1.788,57 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 19.03.2024 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 1.788,57 €. 

zur Kenntnis genommen 

 

TOP 5.  Informationen und Termine

Termine
Bauausschuss 06/2024: Dienstag, den 25.06.2024, 18.00 Uhr 

Herstellung der Wegeverbindung Dorfstraße / Pointstraße – hier Schlosser- und Metallarbeiten
Im Zuge des Bauablaufs ist es notwendig, rechtzeitig einen qualifizierten Schlosserbetrieb, mit den Arbeiten für das dreiflügelige Tor an der neuen Einfriedung zum Anwesen Dorfstraße 42, zu beauftragen. Hierzu gab der ortsansässige Metallbauer, Firma Hart, ein Angebot über 8.846,46 € brutto ab. Die Leistung beinhaltet die Fertigung und Montage des Tores. Im Rahmen der Verfügung wurde der Auftrag bereits durch den 1.Bürgermeister Herrn Brohm freigegeben. 

BV 2024/4M – Am Scheckert 2, Freistellungsverfahren zur Errichtung eines Erkers:
Die Gemeinde Margetshöchheim hat mit Schreiben vom 18.03.2024 die Freistellung zur Errichtung eines Erkers bei einem bestehenden Reihenmittelhaus erteilt. 

 

Mit Dank für die rege Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Waldemar Brohm die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Margetshöchheim. 

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