1. Bürgermeister Waldemar Brohm eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung des Bauausschusses Margetshöchheim, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bauausschusses Margetshöchheim fest.
Er eröffnete die Sitzung am Treffpunkt Kreuzung Birkachstraße/Rosenstraße. Er stellte fest, dass gegen Ladung und Tagesordnung keine Einwände erhoben wurden und die letzte öffentliche Niederschrift genehmigt wurde.
Öffentliche Sitzung
TOP 1. ST2300 – Brückenbauwerke, Brücke Birkachstraße & Fußgängerbrücke, hier: vor Ort-Einsicht
1. Bgm. Brohm begrüßte die anwesenden Gäste des Staatl. Bauamtes Würzburg und stellte gegenseitig vor. Er führte in Kürze in die bisherigen Schritte bzgl. der Brückenbauwerke in Margetshöchheim ein.
Im Anschluss stellte Herr Klamt (Planer der Brückensanierungen) die beabsichtigten Maßnahmen vor. In diesem Fall lag der Schwerpunkt auf den Brückenbauwerken in der Birkachstraße sowie der Fußgängerbrücke aus der Unteren Steigstraße. Es wurde dargelegt, dass die Fahrzeugbrücke Birkachstraße im Rahmen der Generalsanierung ca. ein halbes Jahr voll gesperrt werden muss. Die Brücke wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet. Dies ist die erste Generalsanierung. Am Oberbau sind der komplette Belag als auch die seitlichen Gehwege abzunehmen und ein Oberbauaufbau nachzurüsten, insbesondere die Abdichtungen, um die weitere Lebenszeit der Brücke gewährleisten zu können. Im Rahmen der Generalsanierung wird auch eine neue Absturzsicherung in Höhe von 1,10 m angebracht werden. Die bisherige Absturzsicherung beträgt nur 1 m. Dies ergibt sich aus den neuen Richtlinien und ist im Rahmen der Generalsanierung zu berücksichtigen.
Aus dem Gremium kam die Nachfrage, ob die Möglichkeit der Absenkung des Gehweges im Bereich der Fahrbahn besteht, um von der rechten auf die linke Seite des Fußweges im Bereich der Brücke zu gelangen. Seitens des Staatl. Bauamtes wurde ausgeführt, dass ein Prallschutz für Fahrzeuge in Höhe von 15 cm Bordstein zwingend notwendig ist, da bei Geschwindigkeiten bis max. zulässig 50 km/h innerorts dies ausreichend ist, um einen Übertritt des Fahrzeuges auf den Gehweg zu verhindern. Im Falle einer Absenkung wären weitergehende Maßnahmen notwendig, die lt. Bauamt nicht umsetzbar sind.
Es wurde nachgefragt, ob im Bereich in Richtung Obere Steigstraße ein weiterer Leuchtpunkt angebracht werden kann. Hierzu war man sich einig, das Gespräch mit der MFN zu führen.
Für die kleine Fußgängerbrücke wird eine voraussichtliche Bauzeit von drei Monaten aspiriert, wobei hiervon sechs Wochen Vollsperrung benötigt werden. Diese sechs Wochen sind in der Zeit der Sommerferien angedacht, um den Schulweg zu gewährleisten.
Sobald konkrete Informationen zu Beginn und Ende der Maßnahmen vorliegen, werden diese seitens der Gemeinde und des Staatl. Bauamtes kommuniziert werden. Die Gemeinde hat bereits im Infoblatt im März 2024 mit einer Vorabinformation auf die Baumaßnahme hingewiesen.
zur Kenntnis genommen
TOP 2. Kindergarten – vor Ort Einsicht
Vor Ort-Einsicht zur Sichtung der Situation am Kindergarten, insbesondere der Spielmöglichkeit (Rutsche).
Seitens des Bürgermeisters wurde dargelegt, dass die bisherige Matschbahn nicht mehr funktionstüchtig ist und gegen einen Sandkasten ausgetauscht wird.
zur Kenntnis genommen
TOP 3. Parken – Container Ecke Georg-Büchner-Straße / Hermann-Hesse-Weg, vor Ort Einsicht
Vor Ort wurde die Gegebenheit besichtigt.
Beschluss:
Die Container an der Ecke Georg-Büchner-Straße/Hermann-Hesse-Weg sollen auf die gegenüberliegende Seite versetzt werden und an der vormaligen Stelle der Container sollen Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
einstimmig beschlossen Ja 4 Nein 0
TOP 4. Parken – Parkplatz Margaretenhalle, zeitl. Beschränkung, vor Ort Einsicht
Im Rahmen des Bauausschusses im November 2023 wurde beschlossen, dass der Parkplatz in seiner Nutzungsart (PKW & Motorrad) eingeschränkt werden soll. Bereits damals stand zur Diskussion eine zeitliche Beschränkung aufzunehmen. Dies war damals nicht gewünscht.
Eine Besserung ist bisher kaum feststellbar, sodass nun über die Anordnung von zeitlichen Begrenzungen (z.B. 3 Stunden) nachzudenken ist.
Die Lage vor Ort soll erörtert und dann entschieden werden.
Die Situation ist allen Mitgliedern des Bauausschusses grundsätzlich bekannt. Auf die Rückfrage, weshalb eine zeitliche Begrenzung angedacht ist, wurde ausgeführt, dass dort vermehrt Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum abgestellt werden und die Parkplätze dauerhaft blockieren.
Aus dem Gremium wurde die Bitte geäußert, mit den umliegenden Unternehmen Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu besprechen. Eine Anordnung einer zeitlichen Begrenzung ist zurzeit nicht gewünscht.
Daher wurde der Bürgermeister beauftragt, Kontakt mit den Anliegern aufzunehmen.
TOP 5. Tennishalle – Errichtung einer Trafostation, vor Ort Einsicht und Entscheidung
Aufgrund des Umbaus ist gem. Aussagen des Erbbaurechtsnehmers eine Verstärkung der Stromversorgung notwendig. Dies obliegt dem Verantwortungsbereich des Erbbaurechtsnehmers und ist nicht von der Gemeinde herzustellen. Bisher liegen 200A an. Hiermit kann der Regelbetrieb nicht sicher gewährleistet werden.
Ein Schaubild der notwendigen Größe der Trafostation liegt anbei. Seitens des Erbbaurechtsnehmers wurde angefragt, ob eine Errichtung nördlich der Tennishalle, im anliegenden Grünstreifen möglich wäre.
Dies wird vor Ort eingesehen und entschieden werden.
Aus dem Bauausschuss wurde nachgefragt, inwiefern eine Verschiebung möglich ist. Hierzu wurde mitgeteilt, dass eine Verschiebung in den hinteren Bereich seitens der Gemeinde und auch des Bauherren vorstellbar ist. Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis. Die Details sind abzuklären, insbesondere die Positionierung im rückwärtigen Bereich.
Beschluss:
Die Gemeinde ist grundsätzlich einverstanden, eine Trafostation an der Position nördlich der Tennishalle zu ermöglichen. Die Details gem. dem Sachverhalt sind zu klären.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
TOP 6. Bauleitplanung – Vorstellung einer Gewerbeerweiterung, Obere Steigstraße o. Nr., FlNr. 7194, 7195 – entfallen
TOP 7. BV 2024/1 Antrag auf Photovoltaik im Altort, FlNr. 1451, Untere Steigstraße 10
Für das Anwesen Untere Steigstraße 10 liegt ein Antrag auf Zulassung von PV im Altort vor. Die Stellungnahme des Sanierungsberaters lag vor.
In der eingereichten Version ist der Antrag für das Haupthaus nicht genehmigungsfähig, da den Vorgaben der Gestaltungssatzung widersprochen wird. Durch Verschiebung und Entnahme von zwei Modulen könnte eine Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden. Genaueres in der Sitzung.
Auf dem Nebengebäude ist der Antrag genehmigungsfähig.
Dem Bauausschuss wurden das Vorhaben und die Genehmigungsfähigkeit unter Bezugnahme auf die Entnahme von zwei Modulfeldern und die damit verbundene Verschiebung dargestellt. Unter diesen Voraussetzungen ist die Maßnahme grundsätzlich genehmigungsfähig.
Beschluss:
Dem Antrag auf Zulassung für das Nebengebäude wird zugestimmt. Dem Antrag auf Zulassung auf dem Hauptgebäude wird zugestimmt unter der Auflage, dass zwei Module zu entfernen sind und dauerhaft getrennte Modulfelder zu errichten sind. Die weiteren Bestimmungen der Gestaltungssatzung sind zu wahren.
mehrheitlich beschlossen Ja 4 Nein 1
TOP 8. BV 30/20 – Antrag auf Vorbescheid, Errichtung von drei Tennisplätzen, Entscheidung über Antragsrücknahme
Seitens des LRA Würzburg wurde die Gemeinde anfragt, ob o.g. Vorbescheidsverfahren aufrechterhalten werden soll.
Es handelt sich hierbei um die Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung der Tennisplätze. Das Verfahren soll aufrechterhalten werden.
Der Bauausschuss ist sich dahingehend einig, das Antragsverfahren weiter aufrecht zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, das Landratsamt zu bitten, mit der Verbescheidung zu warten, bis die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung „Mainufer“ erlassen ist, um das Ergebnis miteinbeziehen zu können.
Beschluss:
Das Verfahren ist aufrecht zu erhalten.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
TOP 9. BV 2023/23M Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung eines EFH, FlNr. 2150/4, Georg-Büchner-Str. 4
Nach der Entscheidung des Gemeinderates vom 20.02.2024 beabsichtigten die Bauherren eine Änderung der Planung. Diese liegt nun vor und dem Tagesordnungspunkt bei. Die vormalige Planung ist somit hinfällig.
Aufgrund der Planungen ist nun über Befreiungsanträge zu entscheiden; diese sind:
1. Wandhöhe straßenseitig:
Die maximale Höhe beträgt 4,29 bzw. 4,13 Meter (Schnitt A-A). Befreiungen bis 4,50 Metern wurden bereits in der Vergangenheit genehmigt.
2. Vollgeschosse:
Der Befreiung wurde bereits im Januar 2023 als auch im November 2023 zugestimmt.
3. Kniestock:
Der Kniestock darf 0,30 Meter nicht überschreiten. Beantragt sind 1,11 Meter (Schnitt A-A). Diese steht im Zusammenhang mit Befreiung Nr. 2, andernfalls ist eine Nutzung des DG nur eingeschränkt möglich.
4. Stützwände:
Um das UG und Einfahrt abstützen zu können, sind Stützwände notwendig. Insofern wird eine Befreiung beantragt.
5. Abweichung Stauraum Carport:
Der Stauraum vor dem Carport ist verkürzt. In vergleichbaren Fällen wurde eine Abwei-chung erteilt.
Dem Bauausschuss wurde das Vorhaben kurz erläutert.
Beschlüsse:
1. Der Befreiung zu 1. (Wandhöhe) wird zugestimmt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
2. Der Befreiung zu 2. (Vollgeschosse) wird zugestimmt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
3. Der Befreiung zu 3. (Kniestock) wird zugestimmt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
4. Der Befreiung zu 4. (Stützmauer) wird zugestimmt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
5. Der Abweichung vom erforderlichen Stauraum wird zugestimmt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
6. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
TOP 10. Informationen zum kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Erneuerung der Fenster im Obergeschoss, Anwesen Mainstraße 27, Fl.Nr. 168:
Für die Erneuerung der Fenster im Obergeschoss wurden 2 Angebote für die Schreinerarbeiten und 1 Angebot für Putzarbeiten eingereicht. Da nur ein Angebot für Putzarbeiten vorlag, wurde hierfür ein Wettbewerbsabschlag von 15% bei der Berechnung der Förderfähigen Kosten abgezogen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 22.08.2022 und 14.11.2023 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 14.11.2023 durch das Technische Bauamt zugestimmt. Zwischen der Zuschussbeantragung 2022 und dem Bewilligungsbescheid 2023 lag aufgrund von notwendigen technischen Klärungen bezüglich der Wiener Sprossen ein großer Zeitraum, in dem gestattet wurde die Maßnahme bereits auszuführen.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.489,65 €.
Förderantrag für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 8 Einblasdämmung Dachstuhl, Anwesen Dorfstraße 17, Fl.Nr. 77/4:
Für die Einblasdämmung des Dachstuhls wurden 2 Angebote für die Dämmarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 29.11.2023 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 30.11.2023 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.070,64 €.
Die Auszahlung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich bei der Endabrechnung aller bisher bewilligten Maßnahmen ergibt, dass noch Restfördermittel zur Verfügung stehen.
Förderantrag für die Eingangstüre Nebeneingang, Anwesen Dorfstraße 44, Fl.Nr.36:
Für die Eingangstüre Nebeneingang des Anwesens wurden 2 Angebote für die Schreinerarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 30.11.2023 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 05.12.2023 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.231,65 €.
Förderantrag für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 9 Hofeinfriedung, Anwesen Dorfstraße 17, Fl.Nr. 77/4:
Für die Hofeinfriedungsmauer auf der südwestlichen Grundstücksgrenze wurde 1 Angebote für die Rohbauarbeiten eingereicht. Da nur ein Angebot vorlag, wurde hierfür ein Wettbewerbsabschlag von 15% bei der Berechnung der Förderfähigen Kosten abgezogen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 14.12.2023 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 18.12.2023 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.401,18 €.
Die Auszahlung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich bei der Endabrechnung aller bisher bewilligten Maßnahmen ergibt, dass noch Restfördermittel zur Verfügung stehen.
Förderantrag für die Verkleidung des Giebels am Wohnhaus, Anwesen Schmiedsgasse 3, Fl.Nr.95:
Für die Verkleidung des Giebels am Wohnhaus des Anwesens wurden 3 Angebote für die Zimmererarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 16.01.2024 und der Stellungnahme vom 18.12.2023, worin auf eine senkrechte Lattung hingewiesen wird, wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 18.01.2024 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 2.295,51€.
Förderantrag für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 10 Haus- und Nebeneingangstüre, Anwesen Dorfstraße 17, Fl.Nr. 77/4:
Für die Haus- und Nebeneingangstüre des Anwesens wurde 1 Angebote für die Schreinerarbeiten eingereicht. Da nur ein Angebot vorlag, wurde hierfür ein Wettbewerbsabschlag von 15% bei der Berechnung der Förderfähigen Kosten abgezogen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 25.01.2024 und der Stellungnahme vom 25.10.2023 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 29.01.2024 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.616,48 €.
Die Auszahlung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn sich bei der Endabrechnung aller bisher bewilligten Maßnahmen ergibt, dass noch Restfördermittel zur Verfügung stehen.
Förderantrag für das Verputzen der Ziegelmauer im Innenhof und Pflastern des Hofes, Anwesen Dorfstraße 44, Fl.Nr. 36:
Für die Pflasterarbeiten des Hofes wurden 3 Angebote für die Verputzarbeiten der Ziegelmauer 1 Angebot eingereicht. Da nur ein Angebot für Putzarbeiten vorlag, wurde hierfür ein Wettbewerbsabschlag von 15% bei der Berechnung der Förderfähigen Kosten abgezogen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 30.01.2024 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 01.02.2024 durch das Technische Bauamt zugestimmt.
Die Farbgebung des Außenputzes ist noch mit der Gemeinde bzw. dem Stadtplanungsbüro abzustimmen.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 5.698,14 €.
Förderantrag für den Einbau von Holzfenstern, Anwesen Lutzgasse 6, Fl.Nr.1442:
Für den Einbau neuer Fenster am Anwesen wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 2 Angebote für die Fensterbauarbeiten wurden abgegeben und eingereicht, für ein Angebot erfolgte ein Nachtrag.
Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Kern vom 06.02.2024 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 08.02.2024 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Dem Einbau von Rollläden gemäß der Gestaltungssatzung wurde mittels Rundlaufbeschluss durch den Bauausschuss zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 2.472,58 €.
Zuschussgewährung für die Erneuerung der Fenster und Haustüren, Anwesen Dorfstr. 52, Fl.Nr. 63/2
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 01/23 vom 13.02.2023 Zuschüssen in Höhe von 14.452,43 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 30.08.2023 hat zuwendungsfähige Kosten von 37.314,38€ und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 11.194,31 € ergeben.
Bei der Endabrechnung ist anzumerken, dass die ursprünglich angedachten Alu-Fensterbänke erfreulicherweise durch Natursteinfensterbänke ersetzt wurden. Dies wurde bei der Berücksichtigung der zuwendungsfähigen Kosten des Verwendungsnachweises mit berücksichtigt.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 11.10.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 11.194,31 €.
Zuschussgewährung für die Dachsanierung, Anwesen Dorfstr. 52, Fl.Nr. 63/2
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 07/22 vom 25.04.2022 Zuschüssen in Höhe von 20.541,38 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 25.10.2023 hat zuwendungsfähige Kosten von 61.171,74 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 18.351,52 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 30.10.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 18.351,52 €.
Zuschussgewährung für die Erneuerung Hof und Eingangsbereich- Teil 1, Anwesen Mainstraße 31, Fl.Nr. 174
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 28.07.2021 und 1. Änderungsbescheid vom 03.01.2022 Zuschüsse in Höhe von 7.298,47 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern am 15.11.2023 hat dem Grunde nach zuwendungsfähige Kosten von 24.346,67 € ergeben, da jedoch bei Antragstellung lediglich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 24.328,22 € eingereicht wurden, sind diese auch ausschlaggebend für die Förderhöhe. Somit hat sich eine mögliche Förderung in Höhe von 7.298,47 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 20.11.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 7.298,47 €.
Zuschussgewährung für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 5 Außenputz, Anwesen Dorfstr. 17, Fl.Nr. 77/4
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 20/22 vom 12.10.2022 Zuschüsse in Höhe von 5.079,22 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 22.11.2023 hat zuwendungsfähige Kosten von 13.619,73 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 4.085,92 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 23.11.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 4.085,92 €.
Zuschussgewährung für die Sanierung und Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken Teil 1 Bruchsteinmauerwerk, Anwesen Dorfstr. 17, Fl.Nr. 77/4
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 04/22 vom 07.04.2022 Zuschüsse in Höhe von 4.403,52 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 04.12.2023 hat zuwendungsfähige Kosten von 8.046,43 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 2.413,93 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 05.12.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 2.413,93 €.
Zuschussgewährung für die Erneuerung der Fenster im Obergeschoss, Anwesen Mainstraße 27, Fl.Nr. 168
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 09/23 vom 14.11.2023 Zuschüsse in Höhe von 1.489,65 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern am 13.12.2023 hat dem Grunde nach zuwendungsfähige Kosten von 5.188,09 € ergeben, da jedoch bei Antragstellung lediglich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 4.965,49 € eingereicht wurden, sind diese auch ausschlaggebend für die Förderhöhe. Somit hat sich eine mögliche Förderung in Höhe von 1.489,65 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 18.12.2023 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 1.489,65 €.
Zuschussgewährung für Umbau und Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses Hier: Haustüre, Anwesen Steinerner Weg 1a (ehemals Pointstraße 2), Fl.Nr. 4024
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 05/23 vom 25.05.2023 Zuschüsse in Höhe von 2.479,37 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern am 10.01.2024 hat dem Grunde nach zuwendungsfähige Kosten von 8.314,89 € ergeben, da jedoch bei Antragstellung lediglich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.264,55 € eingereicht wurden, sind diese auch ausschlaggebend für die Förderhöhe. Somit hat sich eine mögliche Förderung in Höhe von 2.479,37 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 11.01.2024 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 2.479,37 €.
Zuschussgewährung für die Eingangstüre Nebeneingang, Anwesen Dorfstr. 44, Fl.Nr. 36
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 11/23 vom 05.12.2023 Zuschüsse in Höhe von 1.231,65 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 25.01.2024 hat zuwendungsfähige Kosten von 4.105,50 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 1.231,65 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 30.01.2024 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 1.231,65 €.
Zuschussgewährung für die Erstellung einer Ziegelmauer im Innenhof, Anwesen Dorfstr. 44, Fl.Nr. 36
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid Nr. 06/23 vom 11.10.2023 Zuschüsse in Höhe von 582,41 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Kern vom 30.01.2024 hat zuwendungsfähige Kosten von 1.902,55 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 570,76 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 01.02.2024 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 570,76 €.
zur Kenntnis genommen
TOP 11. Informationen und Termine
A) Termine
- Bauausschuss 03/2024: 26.03.2024, 18.00 Uhr
- Bauausschuss 04/2024: 23.04.2024, 18.00 Uhr
- Bauausschuss 05/2024: 28.05.2024, 18.00 Uhr
B) Sirenen in Margetshöchheim
Nach erfolgreicher Umrüstung der Sirenen in Margetshöchheim, steht lediglich die Ansteuerung über Digitalfunk aus. Dies soll gem. der Integrierten Leitstelle voraussichtlich im Jahr 2025 geschehen. Derzeit befindet sich noch der alte Sirenenmast in der Falkenstraße (Sparkasse). Dieser wurde aufgrund der zu erwartenden Rückbaukosten von ca. 3.000 € bislang nicht abgebaut. Fällig sind Ausgaben für einen Hubsteiger mit ausreichender Tragkraft, sowie Personal zum Bedienen und einer unterwiesenen und geeigneten Person für den Rückbau. Da die Elemente des Mastes konisch ineinander gesteckt sind, kann der Mast lediglich durch Zerschneiden bzw. Flexen in Einzelteilen abgebaut werden. Ein einfaches „Umlegen“ des Mastes sei gem. Sirenenbauer kaum bis gar nicht möglich. Es soll darüber beraten werden ob der Mast zeitnah zurückzubauen ist oder vorerst bestehen kann.
Beschluss:
Bei Metallbau Hart soll angefragt werden, ob ein Rückbau in eigener Verantwortung gewünscht wird. In diesem Fall können die Materialien weiterverwendet und überlassen wer-den. Ansonsten erfolgt der Rückbau durch die Gemeinde Margetshöchheim.
einstimmig beschlossen Ja 5 Nein 0
C) Umbau des Tennisplatzes an der Margarethenhalle
Gem. dem Planungsbüro wurde bei der Fortführung der Vorentwurfsplanung festgestellt, dass die Größe der geplanten Pflanzgruben, der Bäume zwischen den Parkplätzen, nicht ausreicht. Die Größen wurden unter Berücksichtigung der benötigten Parkplätze angepasst. Dadurch entfallen lediglich zwei Bäume. Sonst bleibt die Planung größtenteils unberührt.
Dem Bauausschuss wurden die notwendigen Änderungen bzgl. dem Wegfall einer Baumscheibe je Seite zur Kenntnis gegeben.
D) Mietwohnung Am Sportplatz 5
Die Instandsetzung der unteren Mietwohnung gestaltet sich komplexer als angenommen. Die vorhandenen Nachtspeicheröfen wurden vor 1990 eingebaut und sind daher nicht mehr zulässig. Die Elektrik ist überholt und sanierungsbedürftig. Gleiches gilt für die Wasserleitungen.
Entsprechende Anfragen bei Handwerkern wurden veranlasst, um den Kostenrahmen abgrenzen zu können. Sobald diese vorliegen, ist erneut zu entscheiden.
Hier bestand die Nachfrage, ob Zuschüsse seitens des Landratsamtes möglich wären. Diese Frage wurde verneint, da es sich um eine dezentrale Unterkunft handelt und das LRA hier keine Zuschüsse gewährt. Nun soll geklärt werden, ob ein Zuschuss über das neue Förderprogramm des Bundes möglich wäre.
Mit Dank für die rege Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Waldemar Brohm die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Margetshöchheim.