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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

1. Bürgermeister Waldemar Brohm eröffnet um 19:15 Uhr die Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Margetshöchheim fest.
Bürgermeister Brohm begrüßte die anwesende Delegation der Gemeinde Pozanti aus der Türkei sowie die Zuhörer im rückwärtigen Raum. Ferner stellte er fest, dass gegen Ladung und Tagesordnung keine Einwände erhoben werden und die letzte öffentliche Niederschrift genehmigt wurde. 

Öffentliche Sitzung

TOP 1   Städtefreundschaft – Vorstellung einer Städtefreundschaft

Bürgermeister Brohm führte kurz in die bisherige Beziehung zwischen den Bürgermeistern der Gemeinde Margetshöchheim und der Gemeinde Pozanti ein und übergab im Anschluss das Wort an Bürgermeister Mustafa Cay, welcher seine Gemeinde vorstellte. 

Des Weiteren erläuterte Herr Bürgermeister Cay den historischen Hintergrund der Verbindung Pozantis zu Deutschland, welche sich u.a. durch die vormalige Berlin-Bagdad-Bahn begründete. In der damaligen Zeit wurde eine deutsche Siedlung in Pozanti gegründet, welche Schule, Friedhof als auch mehrere Wohngebäude umfasste und für die Errichtung der Berlin-Bagdad-Bahn zuständig war. Die entsprechenden Gebäude wurden zum Teil saniert und freigestellt und können heutzutage noch besichtigt werden. 

Seitens der Gemeinde Pozanti wird der Gemeinde Margetshöchheim die Städtefreundschaft angeboten. Dies hat der Gemeinderat der Gemeinde Pozanti beim letzten Besuch von Herrn Bürgermeister Brohm einstimmig beschlossen. 

Seitens des Gemeinderates wurde ersichtlich, dass die angebotene Freundschaft gerne angenommen werden würde. Oberstes Ziel ist es in der Folge die entsprechende Freundschaft auch mit Leben zu füllen und diese auf die Zivilgesellschaft zu übertragen.

Beschluss:
Die Gemeinde Margetshöchheim nimmt die angebotene Städtefreundschaft der Gemeinde Pozanti an.
einstimmig beschlossen Ja 13    Nein 0 

 

TOP 2   Bauleitplanung – Bebauungsplan Zeilweg, Teilaufhebung des Bebauungsplans, Vorberatung und ggf. Aufstellungsbeschluss

Das Bauvorhaben 2023/23M, Georg-Büchner-Straße 4, wurde am 28.11.2023 im Bauausschuss behandelt und das Einvernehmen erteilt. Gleiches gilt für die entsprechenden Befreiungen. 

Das Landratsamtes Würzburg teilte daraufhin den Antragstellern mit, dass die Befreiungen nicht erteilt werden würden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht bestehen. In diesem Zusammenhang wies das Landratsamt die Gemeinde daraufhin, dass eine Teilaufhebung des Bebauungsplans sinnvoll erscheinen könnte.

Die Teilaufhebung des Bebauungsplans wurde daher geprüft und das Bauamt kommt zu folgendem Ergebnis: 

Die Teilaufhebung ist dahingehend sinnvoll, dass inhaltliche Beschränkungen (bspw. Wandhöhe, etc.) aufgehoben werden und der Bebauungsplan auf ein Mindestmaß reduziert wird. Ziel sollte es sein, dass Vorhaben gem. § 34 BauGB zu bewerten wären. In diesem Fall wäre das Gebot des Einfügens zu wahren. 

Eine vollständige Aufhebung des Bebauungsplans wird nicht empfohlen, um insbesondere immissionsschutzrechtliche Vorgaben, die von der Staatsstraße begründet werden, aufrecht zu erhalten. 

Ein Großteil ca. 90% der Bauflächen sind bereits bebaut, 14 Grundstücke sind unbebaut, eins wird zurzeit bebaut. Der BPlan besteht seit mindestens 1987. 

Die Details der Aufhebung bedürfen der Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg und würden nach einem positiven Votum in Form eines Aufstellungsbeschlusses getroffen werden. 

Beschluss: 

Die Aufstellung einer Teilaufhebungssatzung wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Die Teilaufhebung umfasst das Gebiet des Bebauungsplan Zeilweg in seiner aktuellen Fassung. 

einstimmig abgelehnt Ja   0 Nein

 

TOP 3.  Baumschutzverordnung – Beratung und Entscheidung über den Erlass einer Baumschutzverordnung

Mit Antrag vom 24.02.2023 wurde der Erlass einer Baumschutzverordnung beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Angelegenheit zur weiteren Vorberatung dem Umweltausschuss überwiesen. Im Rahmen der damaligen Beratung wurde die Erforderlichkeit der Verordnung hinterfragt. 

Seitens der MM-Fraktion wurde nun die finale Abstimmung über den Erlass einer Baumschutzverordnung gewünscht. 

Die Verordnung liegt als Entwurf bei, ebenso wie der räumliche Geltungsbereich der Verordnung. 

Aus dem Gemeinderat wurde mehrheitlich deutlich, dass der Erlass dieser Satzung nicht gewünscht wird. Unter anderem ist damit zu rechnen, dass entsprechende Bäume vor Erreichen des schutzwürdigen Tatbestandes gem. den Bestimmungen der Verordnung entsprechend entfernt werden würden. Alternativ möchte die Gemeinde ein Konzept überlegen, um z.B. Bäume für Geburten zu pflanzen, welche dann den Jungfamilien angeboten werden, um auf diese Art und Weise Nachpflanzung und Fortbestand von Baumstrukturen zu gewährleisten. 

Im Gemeinderat war man einstimmig der Meinung, dass Baumstrukturen zu schützen sind und diese nicht ohne erkennbaren Grund zu entnehmen sind. Da jedoch der Erlass der Verordnung den gegenteiligen Kurzzeiteffekt voraussichtlich begründen würde, wird der Erlass mehrheitlich abgelehnt. 

Um das neue Konzept zu erarbeiten, soll dies dem Umweltausschuss zur weiteren Bearbeitung übertragen werden. Dieser soll sich mit der Thematik beschäftigen. Die Hinzuziehung der Fachberaterin des Landratsamtes Würzburg wird gewünscht. 

Beschluss: 

Die Baumschutzverordnung wird nicht erlassen. 

mehrheitlich beschlossen Ja 9    Nein 4 

 

TOP 4.  Barrierefreier Ausbau der innerörtlichen Haltestelle – Schröder Häuser / Vorstellung des Entwurfs

Gem. dem Beschluss des Gemeinderats Margetshöchheim vom 12.07.2022 wurde die, gem. Honorarvertrag vereinbarte, Leistung zur Erbringung der Leistungsphase 3 Entwurf, seitens dem beauftragten Ingenieurbüro erbracht. 

Die Planung und Projektierung wurde bis zum Beginn der Bautätigkeiten an der Haltestelle „Bachwiese / Ärztehaus“ verschoben. Da dem Gemeinderat nun der Entwurf der Haltestelle „Schröder Häuser“ vorliegt wäre dieser zunächst offiziell zu beschließen. 

Das Projekt sollte bislang vorzugsweise in 2024 fertig projektiert und ausgeschrieben und mit der Maßnahme im Jahr 2025 begonnen werden. 

Hierzu ist zu erwähnen, dass am 23.01.2024 ein Gespräch, gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt und der Gemeinde stattfand. Hintergrund war die geplante Sanierung der Brückenbauwerke über die Staatsstraße 2300. Betroffen von den Sanierungsarbeiten sind bislang die Bauwerke 2 (Fußgängerbrücke Untere Steigstraße), 3 (PKW Brücke Birkachstraße), sowie 4 (PKW Brücke Zeller Straße). 

Nach intensiven Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt wurde eine Zeitschiene für die Sanierung vorgegeben. Begonnen wird mit der Sanierung des Brückenbauwerks 2 und 3. Das Bauwerk 3, mit einer Bauzeit von knapp 6 Monaten soll vorzugsweise im Mai 2024 beginnen. Das Bauwerk 2 wird lediglich eine Bauzeit von ca. 3 Monaten haben. 

Aufgrund der geplanten Sanierungen wird auch der Durchgangsverkehr der Birkachstraße betroffen sein, da auf dem Brückenbelag selbst umfangreiche Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Demnach existiert für die Dauer der Maßnahme eine Vollsperrung. Der Linienverkehr sowie der Anliegerverkehr werden dadurch kaum beeinträchtigt. Lediglich die fußläufigen Verbindungen zwischen „Ober“- und „Unterort“ werden geringfügig aufrecht erhalten. 

Im Zuge der angedachten Vollsperrung zur Sanierung des Bauwerks 4 (Zeller Straße) kommt es zu deutlich größeren Einschränkungen. Hier wäre der Busverkehr mit entsprechenden Ersatzhaltestellen über die Rosenstraße und Birkachstraße zu führen. Der Durchgangsverkehr bildet sich ebenso über diese Straßen ab. 

Da die Maßnahme am Bauwerk 4 voraussichtlich im Jahr 2025 stattfinden soll, würde sich nachstehender Zeitplan ergeben. 

1. Sanierung des Bauwerks 2+3 zwischen 2. und 4. Quartal 2024
2. Fortführung der Planung Umverlegung Haltestelle Schröder Häuser in 2024
3. Sanierung des Bauwerks 4 zwischen 2. und 4. Quartal 2025
4. Ausbau der Haltestelle Schröder Häuser zwischen 1. und 2. Quartal 2026 

Das Bauamt rät daher an grundsätzlich zu überlegen ob die Maßnahme Haltestelle Schröder Häuser vorzugsweise in das Haushaltsjahr 2026 zu verlegen ist, da hier sonst Problematiken im Anlieger- und Busverkehr entstehen könnten. (Sperrung der Brücke Zeller Straße und Durchgangsverkehr Würzburger Straße würde dafür sorgen, dass ab den Schröder Häusern die Anlieger lediglich in Fahrtrichtung Erlabrunn auf die St2300 auffahren können). 

Aufgrund der Tatsache, dass die entsprechenden Unterlagen leider nicht vorliegen haben können, wurde über den Sachverhalt informiert. Insbesondere auf die Tatsache hingewiesen, dass 2024 und 2025 intensive Generalsanierungsmaßnahmen an den Brückenbauwerken, die die Staatsstraße oberirdisch queren, notwendig sind. Hierzu wird dann auf die Bauausschusssitzung vom 27.02.2024 verwiesen. Nähere Informationen wird die Gemeinde rechtzeitig im Vorfeld der Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Bauamt Würzburg bekannt geben. 

zur Kenntnis genommen 

 

TOP 5.  Informationen und Termine

A) Termine 

  • Bauausschuss 03/2024: Dienstag, 26.03.2024, 18:00 Uhr 
  • Bauausschuss 04/2024: Dienstag, 23.04.2024, 18:00 Uhr 
  • SokuSport: 15.03.2024, 15:00 Uhr 
  • Umweltausschuss: entfällt 
  • Gemeinderat: 12.03.2024 
  • 07.03.2024: Musterhausbesichtigung 
  • 16.03.2024: PutzMunter-Aktion, Treffpunkt Bauhof 

B) Flüchtlinge 

Seitens des 1. Bürgermeisters wurde über die Flüchtlingssituation informiert. Eine Belegung der Margarethenhalle ist zurzeit nicht erkennbar. Da jedoch die Zahlen bzgl. der Flüchtlinge schwankend sind und einer schnellen Änderung unterliegen, ist eine langfristige Prognose zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Aktuell ist keine Belegung angekündigt 

 

Mit Dank für die rege Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Waldemar Brohm die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim. 

 

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