Bei Eis- und Schneeglätte sind nach der gemeindlichen Satzung die Gehwege „mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen.“ Die weit verbreitete Praxis, bei Glätte oder gar auf eine geschlossene Schneeschicht Salz zu streuen, ist also nicht zulässig.
Von der rechtlichen Seite einmal abgesehen bringt das Salzstreuen in vielen Fällen mehr Nach- als Vorteile:
Beim Streuen auf eine geschlossene Schneedecke entsteht eine schmierige Gleitschicht, die zu bösen „Ausrutschern“ führen kann.
Bei niedrigen Temperaturen überfriert die angetaute Eisschicht leicht, so dass der Gehsteig schnell spiegelglatt wird.
Bei leichtem Schneefall ist Kehren immer noch die beste Lösung, weil dann Schneereste meist schnell abtauen.
Bei stärkerer Schneeauflage wäre es eigentlich am sinnvollsten, gar nichts zu machen, da man in tieferem Schnee am wenigsten rutscht. Deshalb ist es auch unverständlich, dass die Gemeinde den Weg am Spielplatz am Main schieben lässt. Die Folge ist, dass er für Kinder mit Schlitten uninteressant ist, weil der Schnee weggeschoben ist.
Sind die Gehwege aber durch überfrierende Nässe oder festgetretenen Schnee glatt, hilft die abstumpfende Wirkung von Sand immer noch am besten weiter.
Außerdem sollte man nicht vergessen, dass Salz Pflanzen und Gewässer schädigt. Auch die Pfoten der Vierbeiner leiden unter dem Streusalz.
Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der folgende Beitrag:
https://utopia.de/ratgeber/salz-streuen-warum-es-generell-verboten-werden-sollte/